Vereinfacht kann man sagen, das geförderte Unternehmen bekommt die Hälfte der Projektkosten erstattet in Form von Zuschüssen bis zu 16.500 €. Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mwst.) gefördert. Das begünstigte Unternehmen trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Falls die Projektkosten das maximale Budget übersteigen, werden lediglich die Überziehungskosten normal abgerechnet. An der Fördermöglichkeit verändert das nichts.